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BLUE BUG TOURS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstehen sich gleichzeitig als Teilnahmebedingungen und regeln die Beziehung zwischen Blue Bug Tours (nachfolgend "Organisator") und seinen Kunden (nachfolgend "Teilnehmer"), die an Road-Trips (nachfolgend auch „Ausfahrten“) von Blue Bug Tours teilnehmen und von Blue Bug Tours zur Anmietung vermittelte Fahrzeuge nutzen. Durch die Buchung und Teilnahme an Blue Bug Tour Road-Trips akzeptieren die Teilnehmer die hiermit vorliegenden AGB. Die vorliegenden AGB sowie Teilnahmebedingungen gelten für alle vereinbarten Buchungen sowie Verträge und lassen keine durch den Teilnehmer verfassten Nebenbestimmungen zu. 

2. Teilnahmegebühren, Buchungen und Zahlung

2.1. Die Buchung eines Road-Trips / eine Ausfahrt bei Blue Bug Tours kann ausschließlich online über unsere eMail oder postalisch über unsere Unternehmensadresse erfolgen. Die Buchung ist mit Buchungs-eMail oder Buchungs-Schreiben verbindlich und gilt nach Bestätigungs-eMail durch den Organisator als bestätigt.

2.2. Die Teilnahmegebühr ist 14 Kalendertage nach Zugang der Bestätigungs-eMail durch Blue Bug Tours fällig und per Kontoüberweisung auf das Konto von Blue Bug Tours zu überweisen. Mit Fristverstreichung behält sich Blue Bug Tours das Recht vor, von der Reservierung / Buchung zurückzutreten. Der Organisator behält sich zudem das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Bereits getätigte Buchungen werden jedoch zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Teilnahmegebühren abgerechnet.

2.3. Die Teilnahmegebühr verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 

2.4. Die Teilnahmegebühr beinhaltet bzgl. der Ausfahrt Cono Sur 2024 die folgenden Leistungen:

    Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Frühstück vom 05.10.2024 bis 17.10.2024 bzw. vom 03.11.2024 bis 15.11.2024 in, je nach regionaler Möglichkeit, ***/**** Hotels.

 

    Das Fahrzeug (VW-Käfer, 70er, 80er, 90er Jahre, 2-sitzig, CB-Funk) inkl. Sprit-Kosten und lokaler KFZ-Haftpflichtversicherung. 

 

    Organisation der Ausfahrt, Dokumentation, Gruppenkommunikation, Begleitfahrzeuge und deutschsprachige Reisegruppenleitung sowie lokale Begleiter / Mechaniker.

2.5. Sämtliche unter 2.4 nicht aufgeführten Kosten, wie vor allem und z.B. Verpflegung, ggf. anfalende Maut, Fähren oder Sonderfahrten trägt der Teilnehmer. Es wird auf die besonderen und landesüblichen Notwendigkeiten (Krankenversicherungsschutz, Impfschutz, Reiserücktrittsschutz, Reisekosten, ggf. VISA-Kosten etc.) hingewiesen.

2.6 Für einige Stationen (z.B. Buenos Aires, Mendoza und Santiago) werden Sonderveranstaltungen angeboten. Diese sind nicht in den Teilnahmegebühren inkludiert und können vom Organisator kurzfristig angepasst und / oder abgesagt werden.

3. Leistungsdurchführung, Abweichungen, Stornierung und Änderung von Buchungen

3.1. Blue Bug Tours bietet die Teilnahme an organisierten Ausfahrten mit beschränkter Teilnehmeranzahl zuvor ausgearbeiteter und über den benannten Zeitraum definierter Touren. Die Teilnehmer werden unter Begleitung des Organisators an diesen Ausfahrten teilnehmen und sich der Fahrt in Gruppe unterordnen. Bei den Ausfahrten handelt es sich weder um eine Rennveranstaltung, noch um eine Rallye. Die lokalen Straßenverkehrsregelungen sind durch den Teilnehmer eigenverantwortlich einzuhalten. Unabhängig jedweder Gruppenaktion verbleibt die Handlung und Aktion eines jeden Teilnehmers in dessen Eigenverantwortung. Durch den Teilnehmer ist stets für die Eigensicherheit, die Sicherheit der Gruppenteilnehmer sowie die Sicherheit sonstiger Dritter Sorge zu tragen. Bei Missachtung behält sich der Organisator vor, den sofortigen Gruppenausschluss zu beschließen. Der Teilnehmer verliert mithin jegliches Recht auf weiterführende Teilnahme, Kostenrückerstattung oder Kostenausgleich für die auf eigene Kosten zu tragende Weiterreise / Rückreise etc.  

3.2. Blue Bug Tours organisiert die Ausfahrten nach bestem Wissen und Gewissen. Als Organisator einer Ausfahrt mit Erlebnischarakter übernimmt Blue Bug Tours keinerlei Haftung bei geplanten oder spontanen Abweichungen von der zuvor veröffentlichten Touren-Planung. Insbesondere bei Straßensperrungen, verkehrsbedingten Abweichungen oder Pannen und daraus entstehenden Veränderungen der Zeitabläufe, ggf. auch der Tourenabläufe wird Blue Bug Tours um bestmögliche Abhilfe bemüht sein. Dem Teilnehmer gegenüber besteht jedoch keinerlei Haftungsverpflichtung unter Bezug auf Prospektdarstellung und -erläuterung. Derartige Zwischenfälle sind unausweichlicher und erwartenswerter Bestandteil der gemeinsamen Ausfahrten.

3.3. Stornierungen und Änderungen von Buchungen müssen schriftlich per eMail oder postalisch mitgeteilt werden. Stornierungen unterliegen folgenden Bedingungen:

    Stornierung mehr als 3 Kalendermonate vor dem geplanten Reisedatum: 

Erstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25%.

 

    Stornierung 3 Kalendermonate bis 1,5 Kalendermonate vor dem geplanten Reisedatum: 

Erstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50%.

 

    Stornierung weniger als 1,5 Kalendermonate vor dem geplanten Reisedatum: 

Keine Erstattung möglich.

3.4. Änderungen von Buchungen (z.B. Änderung des Reisedatums) sind nur nach Absprache mit dem Organisator möglich und unterliegen der Verfügbarkeit.

3.5. Blue Bug Tours behält sich das Recht vor eine Ausfahrt bis zu 7 Kalendermonate vor Reisedatum abzusagen oder bzgl. der Termine zu ändern. Daraus entstehende Kosten beim Teilnehmer gehen zu dessen Lasten. Bei Absagen oder Terminänderungen weniger als 7 Kalendermonaten vor Reisebeginn wird Blue Bug Tours persönlich auf die Teilnehmer zugehen und unter Beleg der anfallenden Kosten beim Teilnehmer zur einvernehmlichen Lösungsfindung beitragen. 

4. Haftungsausschluss

4.1. Der Organisator übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden, Verluste, Unfälle oder der gleichen, die während der Road-Trips / der Ausfahrt auftreten, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Organisation zurückzuführen.

4.2. Die Teilnehmer sind verantwortlich für die Einhaltung aller Verkehrsregeln und Gesetze während des Road-Trips / der Ausfahrt. Der Organisator übernimmt keine Haftung für Verstöße der Teilnehmer gegen geltende Gesetze.

4.3. Der Organisator haftet nicht für Verluste oder Schäden an persönlichem Eigentum der Teilnehmer.

4.4 Der Fahrzeugverleiher übernimmt Reparatur- und Wartungskosten im üblichen und zu erwartenden Umfang. Schadensreparaturen, die eindeutig auf die Fahrweise des Teilnehmers zurückzuführen sind, werden zum Selbstkostenaufwand des Organisators oder auf Nachweis dem Teilnehmer berechnet. 

5. Versicherung

5.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, eine geeignete Reise- und Krankenversicherung für den Road-Trip / die Ausfahrt abzuschließen. Schäden im Sinne einer Haftpflichtversicherung werden durch eine Versicherung des Fahrzeugverleihers abgedeckt. 

6. Fahrzeugnutzung

6.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sorgfältig zu behandeln und alle geltenden Verkehrsregeln und Gesetze einzuhalten.

6.2. Jegliche Schäden oder Verluste an den Fahrzeugen, die während des Road Trips / der Ausfahrt durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung verursacht werden, gehen zu Lasten des verursachenden Teilnehmers.

6.3. Eine private Nutzung des Fahrzeugs ist für Fahrten außerhalb der Reisezeiten (täglich vom ca. 06:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr) nur nach schriftlicher Genehmigung des Organisators möglich. Für diese Fahrten ist ein Fahrtenbuch zu führen. Der Bewegungskreis ist auf max. 30 km vom Übernachtungsort begrenzt. Die hierfür entstehenden Treibstoffkosten sind durch einen Pauschal von 30,00 € je Tag vom Teilnehmer zu tragen.

7. Änderungen des Road-Trips / der Ausfahrt

Der Organisator behält sich das Recht vor, den Road-Trip / die Ausfahrt aus Gründen höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände zu ändern. In diesem Fall wird der Organisator sein Bestes tun, um alternative Lösungen anzubieten oder bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.

8. Datenschutz

Die Datenschutzrichtlinien des Organisators richten sich nach der Datenschutzgrundverordnung.

9. Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen der Ausfahrten und Abendveranstaltungen durch den Organisator

9.1. Einverständniserklärung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen: Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Organisator während der Ausfahrten und den damit verbundenen Pausen sowie Abendveranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmern erstellen darf. Der Teilnehmer räumt dem Organisator das uneingeschränkte Recht ein, die erstellten Bild- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung in Printmedien, auf Webseiten, in sozialen Medien, auf Plakaten, in Broschüren und in anderen Werbematerialien. Gleiches gilt für Bild- und Tonaufnahmen anderer Teilnehmer. 

9.2. Verwendungszweck: Die erstellten Bild- und Tonaufnahmen können für folgende Zwecke verwendet werden, ohne darauf beschränkt zu sein:

    Werbung und Promotion des Organisators und seiner Dienstleistungen.

 

    Öffentliche Mitteilungen, einschließlich Pressemitteilungen und Veröffentlichungen in den Medien.

 

    Teilnahme an Wettbewerben oder Veranstaltungen.

 

    Sonstige mit der Förderung und Werbung der Aktivitäten des Organisators verbundene Zwecke.

9.3. Verzicht auf Vergütung und Ansprüche: Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Vergütung, Entschädigung oder Lizenzgebühren für die Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen durch den Organisator. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche, die sich aus der Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen durch den Organisator ergeben könnten, einschließlich Ansprüche auf Persönlichkeitsrechte, Datenschutz oder Urheberrechte.

9.4. Rechteübertragung und Dauer: Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen auf den Organisator übertragen werden und dass diese Übertragung dauerhaft und unwiderruflich ist.

9.5. Widerruf der Einverständniserklärung: Der Teilnehmer hat das Recht, seine Einverständniserklärung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen jederzeit schriftlich gegenüber dem Organisator zu widerrufen. In diesem Fall werden zukünftige Aufnahmen des Teilnehmers nicht mehr für Werbezwecke verwendet, jedoch bleiben bereits erstellte Aufnahmen hiervon unberührt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1. Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den Road-Trips / den Ausfahrten ist der Sitz des Organisators. Durch die Buchung und Teilnahme an den Road-Trips / der Ausfahrten des Organisators erklären sich die Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Organisator behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Diese AGB treten mit Buchungs- / Reservierungsanfrage des Teilnehmers in Kraft und gelten unbefristet.

 Stand 12.01.2024

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